Gewerbekühlung
Unabhängig davon, ob Sie Waren im Einzelhandel sicher präsentieren wollen oder einen Kühlraum zur lebensmitteltauglichen Aufbewahrung verwenden, werden zuverlässige Kälteanlagen in einem Temperaturbereich von -35 °C bis 0 °C benötigt.
Betreiber von Gewerbekälteanlagen müssen sich aufgrund der F-Gase Verordnung frühzeitig mit der Wahl der zu verwendenden Kältemittel beschäftigen. Die gesetzlichen Vorgaben führen aktuell zu hohen finanziellen Belastungen der Betreiber von Kälteanlagen, können jedoch mit der richtigen Lösung, basierend auf natürlichen Kältemitteln, langfristig zu ökologischen und ökonomischen Vorteilen führen.
Herausforderungen in der Gewerbekälte
- Betriebssicherheit ohne Unterbrechung der Kühlkette
- Platzsparende, effiziente und leise Lösungen
- F-Gase Verordnung mit Verbot des bislang eingesetzten Kältemittels R404A
- Ökodesign-Richtlinie
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Entwicklung einer neuen Technologie!
Bedingt durch steigende Energiekosten nimmt in der Branche die Bereitschaft zu, sich mit dem Thema Energieeffizienz zu befassen. Besonders in der Kälteerzeugung sind erhebliche technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale vorhanden.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich mit Efficient Energy zusammenzusetzen um Möglichkeiten des Einsatzes von z.B. Wasser/CO2-Kaskaden oder auch die Einsatzmöglichkeiten von wassergeführten Rückkühlsystemen für steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte für den Gewerbekältebereich zu diskutieren und das Potenzial zu bewerten.
Neben den ökologischen und ökonomischen Vorteilen die der eChiller durch die Verwendung von Wasser (R718) als Kältemittel ohnehin bietet, ist er auf Grund folgender Punkte im Speziellen für die Kühlung von gewerblichen Anwendungen ideal geeignet:
- Keinerlei umweltgefährdende Stoffe im Kältekreislauf
- Hohe Effizienz bei schwankendem Kältebedarf
- 0,1K genaue Temperaturregelung
- Ausfallsicherheit und eine zuverlässige Laufleistung
- vorausschauende Wartung und Service
- keine Anforderungen an die Aufstellung
- Kostenkontrolle durch geringen Wartungsaufwand
- Kommende Kältemittelverbote betreffen die Betreiber nicht